Fachanwalt für Familienrecht in Heidelberg

Fachanwalt für Scheidung - Unterhalt - Zugewinnausgleich - Scheidungsvereinbarung


Bei Trennung und Scheidung helfe ich mit fachlicher Kompetenz, mit Einfühlungsvermögen und verständlicher Kommunikation,
um für Sie eine einvernehmliche Lösung zu finden oder Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

 

Resultat: Schnellstmögliche rechtliche Klärung und Sicherheit.


Etwa 150.000 Ehen werden jedes Jahr in Deutschland geschieden. In jedem Einzelfall sind die durch Trennung entstehenden Veränderungen eine große Belastung für die Eheleute und die Kinder.


Fachanwalt Wolfgang Behlau

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Wolfgang Behlau aus Heidelberg hat sich seit mehr als 20 Jahren auf die rechtlichen Probleme bei Trennung und Scheidung spezialisiert und weit mehr als 1000 Mandanten in Scheidungsverfahren beraten.

Zusätzlich:

Ausbildung und Praxiserfahren als zertifizierter Mediator mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht.


Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner trennen?

Oder Sie leben schon getrennt?

Und Sie wissen nicht, was genau jetzt rechtlich auf Sie zukommt? 

 

Ich helfe Ihnen weiter. 

 

Durch meine langjährige Spezialisierung im Familienrecht garantiere ich Ihnen ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung in allen rechtlichen Bereichen der Scheidung. 

 

Lösungen finden bei Problemen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Schnell und präzise. 


Termin vereinbaren:

 

Beratungstermine und Besprechungstermine


- persönlich in meiner Anwaltskanzlei in Heidelberg
oder

- per Video online (mit Zoom oder Teams) 

oder

- ein fest vereinbarter Telefontermin

 

 

Termin vereinbaren:  06221 - 65 9 400

 

oder

mail (-at-) ehescheidung-rechtsanwalt.de 

 


Anwalt für Scheidungsrecht

Klicken Sie auf das Video

 

Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Familienrecht

und seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht.

 

Seit vielen Jahren haben wir uns auf die rechtlichen Probleme bei Trennung und Scheidung spezialisiert und weit mehr als 1.000 Mandate im Familienrecht bearbeitet.

 

Wir führen Scheidungsverfahren und sonstige familienrechtliche Mandate deutschlandweit. Der direkt Kontakt ist durch Email, Telefon, Online oder persönlich in unserer Anwaltskanzlei problemlos möglich. Termine bei Gericht werden stets von uns selbst wahrgenommen.


  • Rechtsanwalt für Familienrecht
  • ausführliche Beratung
  • gute Erreichbarkeit per Email, Telefon usw.
  • Vertretung in ganz Deutschland
  • Beratung und Vertretung auch Online

 

  • Scheidung einreichen (>> Link)
  • Unterhalt berechnen (>> Link)
  • Zugewinn ausgleichen (>> Link)
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Verträge mit Scheidungsvereinbarungen

Entscheidend ist immer Ihre persönliche Situation

Jede Scheidung ist anders.

Wie wirken sich die vielen gesetzlichen Bestimmungen auf Ihren Einzelfall genau aus?

 

Eine Antwort auf diese Frage finden Sie nicht im Internet. 

 

Sie erhalten von mir individuelle Beratung und Hilfe, um eine faire und einvernehmliche Regelung nach einer Trennung zu finden. 

Ist dies nicht möglich, können wir auch zügig eine gerichtliche Regelung veranlassen.


Mit meinem Kanzleiteam helfe ich meinen Mandanten, die ersten Schritte in ein neues Leben zu gehen. Dazu gehört die Klärung rechtlicher und finanzieller Angelegenheiten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie auch bei den sonstigen individuellen kleinen und großen Problemen unterstützen.

Meine Spezialisierung

- einvernehmliche Ehescheidung 

- streitige Ehescheidung

- Unterhaltsrecht

- Vermögensauseinandersetzung

- Recht des Zugewinnausgleichs

- Scheidungsvereinbarungen (Verträge) erstellen

 

Anwaltskanzlei mit Standorten in Heidelberg und Mannheim

- Auf Familienrecht spezialisierter Fachanwalt
- Individuelle und verständliche Beratung
- Durchsetzungsstarke Vertretung
- Offenes Gespräch über die entstehenden Anwaltsgebühren
- Vertretung und Beratung deutschlandweit

Termin vereinbaren:  06221 - 65 9 400

 

oder

mail (-at-) ehescheidung-rechtsanwalt.de

Was kann Fachanwalt Wolfgang Behlau für Sie tun? 

 

Zum Beispiel unterstützen / einfordern / einklagen:

 

  • Unterstützung geben bei einvernehmlicher Trennung
  • Einleitung des Scheidungsverfahrens durch Einreichung des Scheidungsantrags
  • Unterhalt für den Ehegatten ab der Trennung
  • Kindesunterhalt und Erwirkung einer vollstreckbaren Urkunde
  • Auskunft des anderen Ehegatten zum aktuellen Einkommen
  • Unterhalt für den Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung
  • Auskunft des anderen Ehegatten zum aktuellen Vermögen
  • Zugewinnausgleich durchführen
  • Recht der Ehewohnung
  • Sorgerecht bei Scheidung 


Mein Hörbuch zum Familienrecht

 

Lieber zuhören als nur lesen? 

 

In den letzten 20 Jahren hat Rechtsanwalt Wolfgang Behlau weit mehr als tausend Erstberatungen im Familienrecht durchgeführt. 

 

Jeder Fall ist anders, aber viele Fragen sind ähnlich. Wer die Grundlagen und Zusammenhänge verstanden hat, der kann bei den Feinheiten besser argumentieren.

 

Dieses Hörbuch beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen.

 

-kostenlos-

  

Genauere Informationen finden Sie hier: Zum Hörbuch (anklicken!) 

 

(Dauer: über 2 Stunden)



 

Meine Videos auf YouTube zum Familienrecht:

 

Zu einigen Themen im Familienrecht finden Sie von mir auch Videos auf YouTube.

 

Hier der Link zu YouTube:  Videos auf YouTube

 

Mein Podcast zum Familienrecht:

 

Meinen Podcast zum Familienrecht finden Sie in jeder Podcast-App, unter anderem auch hier:

 

Mein Podcast bei Spotify

Mein Podcast bei ITunes



Die ersten Schritte für Sie:

1. Anrufen und einen Termin vereinbaren

Rufen Sie einfach in meiner Anwaltskanzlei an und wir vereinbaren einen Besprechungstermin.
(Tel.: 06221 / 65 9 400)
Bei Bedarf finden wir sicherlich auch einen Besprechungstermin nach 17:00 Uhr.

 

Wenn Sie nicht aus Heidelberg sind, können wir problemlos auch gerne eine Besprechung online z.B. mit Zoom oder einen festen Telefontermin vereinbaren.

 

2. Das erste Beratungsgespräch

In dem ersten Beratungsgespräch zum Thema Trennung und Scheidung ist es uns wichtig, Ihnen einen möglichst genauen Überblick darüber zu geben, was durch die Trennung und eventuell die Einreichung des Scheidungsantrags auf Sie zukommt. Dabei gehen wir ganz individuell auf Ihre Einzelsituation ein.

 

Ein solches Beratungsgespräch kann in meiner Anwaltskanzlei in Heidelberg durchgeführt werden oder auch einfach online mit Zoom als Video-Call oder als fester Telefontermin.

 

3. Inhalt des ersten Gesprächs

In den ca. 45 bis 60 Minuten der Erstberatung erhalten Sie einen genauen Einblick in Ihre rechtliche Familiensituation.
Ganz individuell für Sie. Ganz einfach erklärt.

 

Es werden alle relevanten „Baustellen“ besprochen, also der Ablauf eines Scheidungsverfahrens, die Unterhaltssituation, der Zugewinnausgleich, eventuelle sonstige vermögensrechtliche Positionen (z.B. Wohnung oder Haus im gemeinsamen Eigentum) oder Schulden, das Umgangsrecht und Sorgerecht und zum Beispiel die Überlegungen zur Steuerklassenwahl. Auch viele weitere kleinere und größere Sachen können besprochen und geregelt werden. So haben viele Eheleute gemeinsame Girokonten die getrennt werden können, es gibt Daueraufträge und Lastschriftverfahren, die nach der Trennung neu organisiert werden sollen oder es ist beispielsweise zu klären, wer von den beiden Eheleuten nach der Trennung welche Telefonrechnung bezahlt, wer die Stromrechnung bezahlt oder die Autoversicherung.

 

4. Perspektive

Zu diesen Bereichen erhalten Sie schon im ersten Beratungsgespräch einen Ausblick über die künftigen Möglichkeiten. Auch alle Ihre Fragen werden beantwortet. Häufig enden die Erstberatungen in einem individuellen Plan, welche Schritte in welcher Reihenfolge nun erledigt werden. Oder Sie verlassen gut informiert unsere Anwaltskanzlei und überlegen sich in Ruhe, wie es für Sie nun weitergehen soll.

 

5. Ihre individuelle Situation

Wichtig ist es, dass Sie zunächst Ihre rechtliche Situation kennen. Erst wenn Sie Ihre Ansprüche kennen, sollte über eine Einigung und damit über eine Vereinbarung nachgedacht werden. Erst wenn Sie wissen welche Ansprüche Sie haben, ist eine Gesamtlösung sinnvoll. Sonst verzichten Sie möglicherweise unwissend auf einen Anspruch und es kommt zu einer Vereinbarung, die Sie erheblich benachteiligt.

Auf den weiteren Unterseiten dieser Website finden Sie eine Vielzahl von Informationen zu allen familienrechtlichen Rechtsbereichen. Über die Suchfunktion können Sie leicht die entsprechenden Seiten aufrufen. Bitte beachten Sie, dass viele rechtliche Angelegenheiten sehr komplex sind und der individuelle Einzelfall häufig Besonderheiten hat, die zu berücksichtigen sind.

 

6. Fachanwalt für Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich seit vielen Jahren ausschließlich mit allen Rechtsfragen rund um die Ehescheidung befasst. Dazu gehören zum einen die Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens und der gesetzlich vorgesehene Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften. Daneben ist häufig der Trennungsunterhalt zu regeln, ebenso der Unterhalt nach der Scheidung und der Zugewinnausgleich. Sind die Eheleute hälftige Miteigentümer einer Immobilie (Wohnung oder Haus), ändern die Scheidung oder der Zugewinnausgleich nichts an dieser Eigentümerstellung. In der Regel möchten die Eheleute aber auch dazu eine abschließende Regelung. Auch dies gehört deshalb häufig zum Tätigkeitsbereich eines Fachanwalts für Familienrecht. Darüber hinaus geht es um das Sorgerecht und Umgangsrecht, um Eheverträge, Steuerrecht und vieles mehr.

 

7. Einvernehmliche vertragliche Lösungen
Nachdem die einzelnen Ansprüche überprüft wurden, kann eine "Paketlösung" angegangen werden, um für beide Eheleute eine Struktur und Regelung vertraglich zu vereinbaren. Diese kann entsprechend den Bedürfnissen der Eheleute sehr unterschiedlich sein. So kann eine zusammenfassende Einmalzahlung vereinbart werden oder auch eine langfristige Lösung mit monatlicher Zahlungsverpflichtung über Jahre.

 

8. Ruhe in die Auseinandersetzung bringen

Wichtig ist vielen Eheleuten, Ruhe in die familienrechtliche Auseinandersetzung zu bringen.

Unser Ziel ist es, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine vertragliche Vereinbarung ist sinnvoll, um für beide Seiten Sicherheit und Ruhe in die aktuelle Situation zu bringen.

 

Mit einer  vertraglichen Vereinbarung erlangen Sie eine Perspektive für die Zukunft. Dies hilft nicht nur Ihnen und Ihrem Ehepartner, sondern auch den Kindern.

 

In manchen Fällen ist eine Einigung jedoch nicht möglich. Dann wird im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Klärung herbeigeführt werden.

 

Vertragliche Vereinbarungen benötigen Ideen und Erfahrung im Familienrecht. Nur dann ist eine individuelle und sinnvolle Regelung möglich. Deshalb ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der in diesem Spezialgebiet ausreichende Berufserfahrung hat.


Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin beim Scheidungsanwalt

In einem ersten Beratungstermin erhalten Sie eine individuelle fachliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und einen genauen Überblick, was durch eine Trennung und den Beginn eines Scheidungsverfahrens auf Sie zukommt.

Wir beraten Sie ausführlich und verständlich. 

 

Danach entscheiden Sie wie es weitergeht.

 

Beratungstermin vereinbaren beim Scheidungsanwalt:  06221 - 65 9 400

 

Fachanwalt für Familienrecht Wolfgang Behlau

 

oder:

mail (-at-) ehescheidung-rechtsanwalt.de

 

Termine bieten wir schnell und flexibel an, auch außerhalb der Bürozeiten.

Sie können auch einen festen telefonischen Beratungstermin vereinbaren oder einen Termin online (z.B. Zoom, Teams).

 

Wenn Sie mir eine Email zusenden oder außerhalb der Bürozeiten auf den Anrufbeantworter sprechen, erhalten Sie in der Regel spätestens am nächsten Tag eine Rückmeldung von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau.

 


Mediation im Familienrecht

Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht bietet Rechtsanwalt Wolfgang Behlau auch die Möglichkeit der Mediation an, wenn es um das Thema Familienrecht geht.

 

Genauere Informationen dazu finden Sie hier:  Mediation bei Sorgerecht und Umgangsrecht