Da mit Volljährigkeit eine Betreuungsleistung durch die Eltern entfällt, trifft beide Elternteile grundsätzlich eine Barunterhaltspflicht.
- Unterhalt und Bedarf des Volljährigen
- Abfindung beim Unterhalt oder beim Zugewinn berücksichtigen?
- Ehebedingte Nachteile beim Unterhalt
- Privatschule und Mehrbedarf beim Unterhalt
- Firmenwagen als Einkommen beim Unterhalt