Trennungsunterhalt und neuer Partner

 

Lebt ein Ehegatte mit einem neuen leistungsfähigen Partner zusammen, erspart das eventuell Wohn- und Haushaltskosten. Der Fernseher verbraucht nur einmal Strom, es wird nur ein Wohnzimmer geheizt. Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts ist das zu berücksichtigen.

 

Das OLG Hamm hat entschieden, dass solch ein leistungsfähiger Partner nicht nur der neue Lebenspartner sein kann.

 

Auch volljährige Kinder des Unterhaltsberechtigten kommen in Betracht, weil der Synergieeffekt in gleicher Weise beim Zusammenleben mit einem volljährigen Kind genauso stattfindet wie bei einem neuen Lebenspartner.

OLG Hamm 6UF 47/11

 

 

Ähnliche Themen

Selbstbehalt und Zusammenleben mit neuem Partner

Altersvorsorge-Unterhalt bei Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt und das Verfahren der Verbraucherinsolvenz

Trennungsunterhalt Ehegattenunterhalt berechnen Heidelberg

Neuer Selbstbehalt ab 1.7.2007

 

Eingestelltam 16.02.2012 von W. Behlau