Häufig werden Umgangsregelungen nicht eingehalten. Das Gesetz bietet dann die Möglichkeit, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.
Wichtig für die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung oder insbesonderer einer gerichtlichen Einigung ist es, dass eine ausreichend konkret getroffene Entscheidung oder Vereinbarung vorliegt.
Notwendig ist deshalb eine genaue Beschreibung über Ort, Art und Zeit des Umgangs!
BGH XII ZB 188/11
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Eingestellt am 13.03.2012 von W. Behlau