Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2025
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle.
Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie hoch der Unterhaltsbedarf eines Kindes ist. In der Regel entspricht dies auch dem zu zahlenden Unterhaltsbetrag.
Die Düsseldorfer Tabelle gliedert sich einerseits nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Zahlungpflichtigen (die Spalte ganz links).
Andererseits gibt es dann noch weitere Spalten, je nach Alter des Kindes wird dort der Unterhaltsbedarf ausgewiesen.