Anwalt für Familienrecht

Wolfgang Behlau, Fachanwalt Familienrecht

Seit dem Jahr 2000 "Fachanwalt für Familienrecht"

Rechtsanwalt Wolfgang Behlau ist schon seit dem Jahr 2000 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.

Er ist seit mehr als 20 Jahren im Familienrecht tätig und bearbeitet seit vielen Jahren schon ausschließlich Mandate im Familienerecht.

Voraussetzungen für den "Fachanwalt für Familienrecht"

Für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Spezialgebiet nachweisen.

 

Dies setzt grundsätzlich die Teilnahme an einem Fachlehrgang über mindestens 120 Zeitstunden mit anschließenden Prüfungen und zusätzlich (für den Fachanwalt im Familienrecht) dem Nachweis von wenigstens 120 bearbeiteten Fällen in den letzten drei Jahren voraus. Darüber hinaus führt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer üblicherweise noch ein prüfendes Fachgespräch.

 

Als Fachanwalt muss Rechtsanwalt Wolfgang Behlau der Rechtsanwaltskammer jährlich den Nachweis über die dozierende oder hörende Teilnahme an familienrechtlichen Fortbildungen von 15 Stunden erbringen.

 

Eine Auflistung der Fortbildungsveranstaltungen, an denen Rechsanwalt Wolfgang Behlau in den letzten Jahren teilgenommen hat, finden Sie  >>hier.

Genauere Informationen zu "Über mich" finden Sie >>hier.